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Kompetenzzentrum rund um das Sehen

Grundsätzlich haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer beruflichen Rehabilitation Urlaubsanspruch, der Umfang ist dabei abhängig von der jeweiligen Dauer der Maßnahme. Umfasst die Maßnahme ein ganzes Jahr, stehen den Teilnehmenden 30 Urlaubstage zur Verfügung. Diese ausbildungsfreien Tage sind in einem jährlich erscheinenden Plan festgelegt. Zusätzlich besteht der Anspruch auf zwei bis drei variable Tage pro Jahr, die individuell eingereicht werden können.