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Kompetenzzentrum rund um das Sehen

Die Berufliche Rehabili­tation in BFW dient der selbst­bestimmten und nach­haltigen Sicherung der Teilhabe des behinderten Menschen am ersten Arbeits­markt. Die Berufs­förderungs­werke halten ein Produkt- und Angebots­portfolio vor, das auf eine indivi­dualisierte, bedarfs­orientierte und selbst­bestimmte Teil­habe­sicherung des behinderten Menschen mit dem prioritären Ziel der beruf­lichen Einglie­derung auf dem ersten Arbeits­markt ausgerichtet ist. Wirksam­keit und Wirtschaft­lichkeit sind handlungs­leitend. Die Leistungen werden qualitäts­gesichert erbracht.

Die in der ARGE zusammengeschlossenen Berufsförderungswerke verpflichten sich auf die nachfolgenden Basisstandards eines innovativen Reha-Modells. Diese nehmen Bezug auf RehaFutur und die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die zwischen Politik, Reha-Trägern und ARGE vereinbarten Ziele, die mit der Entwicklung des Reha-Modells festgelegt sind.

Basisstandards

  • Integrationsorientierung wird als System vorgehalten. Dadurch wird Beschäftigungsfähigkeit entwickelt mit der konkreten Zielstellung damit eine dauerhafte Wiedereingliederung zu erreichen. Der Prozess wird vom Ziel der Wiedereingliederung her gedacht, gestaltet, kontrolliert und dokumentiert.
  • Individualisierung wird als System vorgehalten. Das heißt die Inhalte, Dauer, Wege, Orte und Kosten der Leistungsangebote sind individuell gestaltet. Alle Aktivitäten im Berufsförderungswerk sind am Ziel der Eingliederung in Arbeit ausgerichtet.
  • Der Reha- und Integrationsprozess wird durch das Reha- und Integrationsmanagement gesteuert. Es vernetzt die handelnden Akteure. Der gesamte Prozess wird gemeinsam mit dem behinderten Menschen gestaltet und ermöglicht seine selbstbestimmte Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben.
  • Das angewandte Prozessprofiling ist wissenschaftlich fundiert und ICF-basiert. Es liefert die Grundlagen für die notwendigen Zielvereinbarungen mit dem behinderten Menschen.
  • Die Qualifizierungsorganisation bildet reale Arbeits- und Geschäftsprozesse ab. Die pädagogische Arbeit stützt sich auf das Kernelement der Struktur von Lernunternehmen/Lernbetrieben. Handlungsorientierung ist dabei pädagogischer Standard. Der Qualifizierungsprozess mit individualisierten Qualifizierungswegen und -inhalten bezieht die Anforderungen des Arbeitsmarktes kontinuierlich ein. Vernetzungen mit Unternehmen sind Bestandteil des Vorgehens.
  • Besondere Hilfen werden als System vorgehalten und sind integraler Bestandteil des gesamten Rehabilitationsprozesses. Sie umfassen behindertengerechte Förder- und Unterstützungsstrukturen, die zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Fach-, Schlüssel- und Gesundheitskompetenzen beitragen. Dabei ist Interdisziplinarität ein konstitutives Merkmal. Die Besonderen Hilfen sind auf die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet.
  • Es gibt ein transparentes, abgestimmtes und einheitliches Berichtswesen. Dieses basiert auf einem Dokumentations- und Controllingsystem.