Hygiene- und Schutzkonzept des BFW Halle (Saale)
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Täglich vor Dienstantritt oder Ausbildungstag ist der vom BFW zur Verfügung gestellte Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Dies gilt ebenfalls für alle Besucher (z. B. Handwerker). |
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Täglich Messung der Körpertemperatur an den eingerichteten Punkten des BFW Halle und der GS Berlin für Rehabilitanden. |
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Im BFW gilt eine Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung). |
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Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben und mit dem behandelnden Arzt abklären. Die Krankschreibungen bitte in den Briefkasten den Wohnheimdienstes (Haus 6) oder der Rehaverwaltung (Haus 3) werfen. Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen dem Gesundheitsamt zu melden. Um Infektionen nachverfolgen zu können, werden alle Teilnehmer namentlich erfasst. |
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Mit den Händen nicht das Gesicht (insbesondere die Schleimhäute) berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen. |
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Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln. |
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Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln). |
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Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. |
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Öffentliche Toilettenräume stets nur einzeln und unter der Einhaltung des Abstandsgebotes nutzen. |
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Mindestens 1,50 m Abstand gegenüber anderen Teilnehmern und Mitarbeitern halten. Einhaltung der Abstandsregeln bei den Essenszeiten im Speiseraum. |
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Die Nutzung von Getränkeautomaten ist nur mit Einmalhandschuhen gestattet. |
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Die Nutzung der Teeküchen ist für maximal 2 Rehabilitanden unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen möglich. |
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Es besteht ein Gebot zur Nutzung der rechten Seite auf Wegen und Fluren im BFW Halle. |
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Die Fahrstuhlnutzung ist auf maximal 2 Personen beschränkt. |
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Für Warteplätze müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. |
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Es besteht auf dem Gelände eine Langstockpflicht für Teilnehmer, die aufgrund ihrer Seheinschränkung auf diesen angewiesen sind. |
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Beim Gebrauch der Arbeitsmittel, Hilfsmittel oder Handwerkzeuge ist eine mechanische Reinigung ggfls. eine Desinfektion erforderlich, bevor der nächste Teilnehmer dieses benutzt. Eine Mehrfachnutzung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. |
Allgemeine Handlungsempfehlungen
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Internetseite des Robert Koch Institutes. Hier erhalten Sie auch Informationen über die Vorgehensweise bei Verdachtsfällen. Sollte ein Verdachtsfall im BFW Halle auftreten, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt in Halle (Saale) bzw. an die Gesundheitsämter in den Heimatwohnorten der Rehabilitanden. Sollte jemand Kontakt zu Menschen gehabt haben, die mit dem Corona Virus infiziert sind, sind diese Kontakte dem Gesundheitsamt Halle bzw. Berlin zu melden.
Die Telefonnummer des Gesundheitsamtes Halle lautet: 0345/221-3249.
Die Telefonnummer des Gesundheitsamtes Berlin, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, lautet: 030/9029-16047.
"Sehende Begleitung" in Coronazeiten
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat nützliche Informationen und Hinweise zur Anwendung der Technik "Sehende Begleitung" zusammengestellt. Darüber hinaus bietet der Ratgeber Tipps speziell für blinde und sehbehinderte Menschen während der Coronazeit, etwa zum Thema augenärztliche Versorgung oder Beratungsmöglichkeiten.
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